Vereinheitlichung der Kurzparkzonen

Als einer der Vorschläge des Kuratoriums für Verkehrssicherheit im Rahmen der Evaluierung des Verkehrskonzeptes und auf Wunsch vieler Autofahrerinnen und Autofahrer wird die Höchstparkdauer in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone im Zentrum vereinheitlicht. Ab 1.12.2018 gilt für die gesamte gebührenpflichtige Kurzparkzone im Zentrum eine Höchstparkdauer von 2 Stunden. (Bisher gab es eine Zone mit 1,5 und eine Zone mit 3 Stunden Höchstparkdauer.) Mit der Umstellung der Parkscheinautomaten wird bereits ab 29.11. begonnen, das Handyparken wird am 1.12. umgestellt.