Als einer der Vorschläge des Kuratoriums für Verkehrssicherheit im Rahmen der Evaluierung des Verkehrskonzeptes und auf Wunsch vieler Autofahrerinnen und Autofahrer wird die Höchstparkdauer in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone im Zentrum vereinheitlicht. Ab 1.12.2018 gilt für die gesamte gebührenpflichtige Kurzparkzone im Zentrum eine Höchstparkdauer von 2 Stunden. (Bisher gab es eine Zone mit 1,5 und eine Zone mit 3 Stunden Höchstparkdauer.) Mit der Umstellung der Parkscheinautomaten wird bereits ab 29.11. begonnen, das Handyparken wird am 1.12. umgestellt.
Vereinheitlichung der Kurzparkzonen
Weitere Artikel

Kinderkunst im Advent: VPNÖ präsentiert neues Schaukastenplakat
Hannas Weihnachtszeichnung ist ab sofort in ganz Niederösterreich zu sehen

3. Leopoldiachterl in der Hauervinothek als Fest der Gemeinschaft gefeiert
Das Miteinander stand beim Leopoldiachterl am Landesfeiertag im Zentrum, zu dem die Volkspartei…

Kranzniederlegung beim Mahnmal am Josefsplatz
Vor genau 87 Jahren, in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, brannten die Synagogen. Sie…

Kranzniederlegung beim Kollmann-Denkmal am Römerberg
Josef Kollmann war von 1919 bis 1938 Bürgermeister von Baden und die Stadtgeschichte als solcher…
