Nachdem es wegen Verunreinigungen durch Hundekot vermehrt zu Beschwerden gekommen ist und viele Bürgerinnen und Bürger diesbezügliche Konsequenzen gefordert haben, hat die Stadtgemeinde Baden beschlossen, Aufsichtsorgane, wie z. B. die Badener Parkaufseher sowie Organe der Berg- und Naturwacht mit erweiterten Befugnissen auszustatten.
Sie wurden beauftragt, genauer auf Vergehen gegen das Hundehaltegesetz, wie z. B. das Nicht-Entfernen von Hundekot oder das Freilaufen von Hunden ohne Beißkorb oder Leine zu achten. Außerdem haben sie als ernannte „Feldschutzorgane“ auch das Recht, die Identität des Hundehalters/der Hundehalterin festzustellen sowie Strafen bis zu 90 € gleich vorort einzuheben. Im Falle einer Anzeige über die Bezirkshauptmannschaft erhöht sich das mögliche Strafmaß auf bis zu 7.000 €.
Des Weiteren nimmt die Stadt Baden auch die bezirksweiten Funde von Giftködern ernst. Sowohl die Parkaufseher als auch die Stadtpolizei im Rahmen der Fußstreifen werden verstärkt auf ausgelegtes "Futter" achten.